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info@hakunamatatereisen.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hakuna Matata Reisen
Unternehmensangaben
Hakuna Matata Reisen
Liebknechtstraße 11
08523 Plauen
Deutschland
E-Mail: info@hakunamatatareisen.com
Mobil: +49 174 2524039
Website: www.hakunamatatareisen.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hakuna Matata Reisen
Stand: Juli 2026
Präambel
Herzlich willkommen bei Hakuna Matata Reisen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit uns entschieden haben. Unser Ziel ist es, Ihnen unvergessliche Reiseerlebnisse in Tansania, Sansibar und weiteren Destinationen in Ostafrika zu ermöglichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Qualität, Sicherheit, Transparenz und persönlichen Service.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hakuna Matata Reisen GmbH (nachfolgend „Hakuna Matata Reisen", „wir", „uns" oder „Reiseveranstalter") und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde", „Reisender" oder „Hauptbucher").
Sie bilden die Grundlage sämtlicher Reiseverträge, die zwischen Hakuna Matata Reisen und ihren Kunden abgeschlossen werden.
Unsere Reisen werden mit größter Sorgfalt geplant. Dennoch können insbesondere bei Fernreisen nach Ostafrika aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse Anpassungen erforderlich werden. Wir verpflichten uns, in solchen Fällen im Interesse unserer Kunden angemessene Lösungen zu finden und die Reisequalität soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit Abschluss des Reisevertrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reiseleistungen der Hakuna Matata Reisen GmbH.
(2) Sie finden Anwendung auf alle über unsere Website, telefonisch, per E-Mail, persönlich oder über autorisierte Vertriebspartner abgeschlossenen Reiseverträge.
(3) Unsere AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
-
Individuelle Safaris
-
Privatsafaris
-
Gruppenreisen
-
Luxusreisen
-
Familienreisen
-
Hochzeits- und Flitterwochenreisen
-
Kilimandscharo-Besteigungen
-
Sansibar-Aufenthalte
-
Kombinationsreisen
-
Hotel-, Lodge- und Campbuchungen
-
Inlandsflüge
-
Flughafentransfers
-
Mietwagen
-
weitere touristische Leistungen, soweit Hakuna Matata Reisen als Reiseveranstalter auftritt.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(5) Soweit gesetzliche Vorschriften – insbesondere die §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – zwingende Regelungen enthalten, gehen diese den Bestimmungen dieser AGB vor.
§ 2 Unternehmensangaben
Vertragspartner ist:
Hakuna Matata Reisen
Liebknechtstraße 11
08523 Plauen
Deutschland
Registergericht:Amtgericht Plauen
E-Mail: info@hakunamatatareisen.com
Mobil: +49 174 2524039
Website: www.hakunamatatareisen.com
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten die nachfolgenden Begriffe:
-
Reiseveranstalter- Hakuna Matata Reisen als Veranstalter der gebuchten Pauschalreise.
-
Kunde - Jede natürliche oder juristische Person, die einen Reisevertrag mit Hakuna Matata Reisen abschließt.
-
Hauptbucher- Die Person, welche die Buchung im eigenen Namen und gegebenenfalls für weitere Reiseteilnehmer vornimmt.
-
Der Hauptbucher versichert, zur Vertretung sämtlicher Mitreisenden berechtigt zu sein.
-
Mitreisende-Alle Personen, die im Rahmen derselben Buchung an der Reise teilnehmen.
-
Leistungsträger- Hotels, Lodges, Camps, Fluggesellschaften, Nationalparks, Transportunternehmen, Reiseleiter, örtliche Agenturen oder sonstige Dienstleister, deren Leistungen Bestandteil der Reise sind.
-
Pauschalreise- Eine Reise im Sinne der §§ 651a ff. BGB, bei der mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis angeboten werden.
-
Außergewöhnliche Umstände-Unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, politische Unruhen, Terrorismus, Streiks, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen oder vergleichbare Ereignisse.
§ 4 Vertragsabschluss
4.1 Reiseangebot
(1) Die auf der Website von Hakuna Matata Reisen, in Broschüren, Katalogen, sozialen Medien oder sonstigen Werbematerialien veröffentlichten Reiseangebote stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots dar.
(2) Individuell erstellte Reiseangebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Preisen, Wechselkursen, Steuern, Nationalparkgebühren und Verfügbarkeiten. Alle Angebote gelten vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
(3) Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, behält ein individuelles Reiseangebot seine Gültigkeit für 14 Kalendertage ab Versanddatum. Danach können Preise und Verfügbarkeiten angepasst werden.
4.2 Buchung
(1) Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages.
(2) Die Buchung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
(3) Der Hauptbucher handelt auch im Namen sämtlicher angemeldeter Reiseteilnehmer und bestätigt, hierzu bevollmächtigt zu sein.
(4) Der Hauptbucher haftet gegenüber Hakuna Matata Reisen für sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Reisevertrag.
4.3 Vertragsabschluss
(1) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Hakuna Matata Reisen zustande.
(2) Die Buchungsbestätigung kann elektronisch oder in Textform erfolgen.
(3) Mit Zugang der Buchungsbestätigung gelten die gegenseitigen Rechte und Pflichten als verbindlich vereinbart.
4.4 Buchungsunterlagen
Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde insbesondere:
-
die Buchungsbestätigung,
-
die Rechnung,
-
gegebenenfalls Zahlungsinformationen,
-
Reiseunterlagen vor Reisebeginn,
-
Informationen zu Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen,
-
gegebenenfalls Flugscheine oder elektronische Tickets.
Reiseunterlagen werden in der Regel nach vollständigem Zahlungseingang rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelt.
4.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
-
sämtliche Buchungsunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen,
-
insbesondere Namen, Geburtsdaten, Reisedaten und gebuchte Leistungen sorgfältig zu kontrollieren,
-
Hakuna Matata Reisen unverzüglich über erkannte Fehler oder Abweichungen zu informieren.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung und entstehen hierdurch zusätzliche Kosten (z. B. Flugumbuchungen oder Namensänderungen), können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
4.6 Besondere Hinweise zu Safari- und Individualreisen
(1) Viele Hotels, Lodges, Camps, Fluggesellschaften und Nationalparks verfügen über begrenzte Kapazitäten. Eine Reservierung erfolgt daher stets vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch den jeweiligen Leistungsträger.
(2) Sollte eine im Reiseangebot vorgesehene Unterkunft oder Leistung trotz sorgfältiger Planung nicht verfügbar sein, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung anzubieten, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Änderungen aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenverhältnissen, Sicherheitsaspekten, behördlichen Anordnungen oder zum Schutz der Reisenden bleiben vorbehalten, sofern sie sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
4.7 Minderjährige
Buchungen durch Minderjährige sind nur mit Zustimmung und Vertretung durch einen gesetzlichen Vertreter zulässig.
Minderjährige dürfen an Reisen nur teilnehmen, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und gegebenenfalls erforderliche Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.
4.8 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Sofern Reiseunterlagen zusätzlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, dient dies ausschließlich der Information. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist die deutsche Vertragsfassung maßgeblich.
§ 5 Reiseleistungen
5.1 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von Hakuna Matata Reisen geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung, der Reisebeschreibung sowie den ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen.
(2) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen von Dritten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Hakuna Matata Reisen schriftlich bestätigt wurden.
(3) Sämtliche Reiseleistungen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Reiselandes erbracht.
5.2 Reiseverlauf
(1) Die in der Reisebeschreibung dargestellten Reiserouten dienen der Orientierung und spiegeln den geplanten Reiseablauf wider.
(2) Aufgrund der besonderen Gegebenheiten von Safari- und Abenteuerreisen können Änderungen des Reiseverlaufs erforderlich werden. Dies gilt insbesondere bei:
-
Witterungs- und Naturereignissen,
-
Straßenzustand oder unpassierbaren Strecken,
-
Flugplanänderungen,
-
Sicherheitslagen,
-
behördlichen Anordnungen,
-
Schließungen von Nationalparks oder Schutzgebieten,
-
technischen Defekten,
-
medizinischen Notfällen,
-
Maßnahmen zum Schutz der Reisenden oder der Tierwelt.
(3) Solche Änderungen stellen keinen Reisemangel dar, sofern der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
5.3 Unterkünfte
(1) Hakuna Matata Reisen arbeitet mit Hotels, Lodges, Tented Camps, Safari Camps und Resorts unterschiedlicher Kategorien zusammen.
(2) Sollte eine bestätigte Unterkunft aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft bereitzustellen.
(3) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, eine bestimmte Aussicht oder eine konkrete Zimmernummer besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Länderspezifische Hotelklassifizierungen können von europäischen Standards abweichen.
5.4 Nationalparks und Schutzgebiete
(1) Nationalparkgebühren, Konzessionsgebühren sowie behördliche Eintrittsgebühren richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden.
(2) Sollten staatliche Stellen nach Vertragsabschluss Gebühren erhöhen oder neue verpflichtende Abgaben einführen, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, diese Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben an den Kunden weiterzugeben.
(3) Vorübergehende Schließungen einzelner Parks, Straßen oder Schutzgebiete aus Gründen des Natur-, Tier- oder Umweltschutzes begründen keinen Reisemangel, sofern eine angemessene Alternative angeboten wird.
5.5 Wildtiere und Natur
(1) Safaris finden in natürlichen Lebensräumen freilebender Wildtiere statt.
(2) Sichtungen bestimmter Tierarten können daher nicht garantiert werden.
(3) Ebenso können Wetterbedingungen, Vegetation oder jahreszeitliche Wanderungen das Verhalten und die Sichtbarkeit der Tiere beeinflussen.
(4) Nicht erfolgte Tiersichtungen berechtigen weder zu einer Preisminderung noch zu Schadensersatzansprüchen.
5.6 Reiseleiter und Fahrer
(1) Unsere Reisen werden von qualifizierten Fahrern, Guides oder örtlichen Reiseleitern begleitet.
(2) Ein Wechsel des Reiseleiters oder Fahrers aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen bleibt vorbehalten.
(3) Der Austausch eines Reiseleiters stellt keinen Reisemangel dar.
5.7 Transportmittel
(1) Zum Einsatz kommen je nach Reiseart Geländefahrzeuge, Safari-Fahrzeuge, Kleinbusse, Boote oder Flugzeuge.
(2) Änderungen der eingesetzten Fahrzeuge bleiben vorbehalten, sofern dadurch Sicherheit, Komfort und Reisequalität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
5.8 Inlandsflüge
(1) Inlandsflüge werden von unabhängigen Fluggesellschaften durchgeführt.
(2) Flugzeiten können kurzfristig geändert werden.
(3) Hakuna Matata Reisen hat auf Flugpläne, technische Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen keinen Einfluss.
(4) Flugverspätungen oder Flugplanänderungen stellen keinen Reisemangel dar, soweit sie nicht von Hakuna Matata Reisen zu vertreten sind.
5.9 Besondere Risiken
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass Safari-, Trekking- und Abenteuerreisen mit besonderen Risiken verbunden sind.
Hierzu zählen insbesondere:
-
Begegnungen mit Wildtieren,
-
extreme Wetterbedingungen,
-
unwegsames Gelände,
-
eingeschränkte medizinische Versorgung,
-
längere Fahrzeiten,
-
Strom- oder Wasserausfälle,
-
Staubentwicklung,
-
Flugverspätungen,
-
saisonale Einschränkungen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen der Reiseleitung, Ranger, Fahrer sowie örtlicher Behörden zu befolgen.
5.10 Leistungsänderungen
(1) Geringfügige Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss bleiben zulässig, sofern sie notwendig werden, den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändern und den Reisenden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Wesentliche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stehen dem Kunden die Rechte nach den §§ 651g ff. BGB zu.
5.11 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Kann eine Reise oder einzelne Reiseleistungen aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, politischer Unruhen, Terrorismus, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Ereignisse – nicht wie geplant durchgeführt werden, wird Hakuna Matata Reisen den Kunden unverzüglich informieren und gemeinsam nach einer angemessenen Lösung suchen. Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.
Im nächsten Kapitel (§ 6) folgen Preise und Zahlungsbedingungen. Dort werden wir unter anderem Anzahlungen, Restzahlungen, Fälligkeiten, Hotelanzahlungen, Währungsrisiken und verspätete Zahlungen detailliert regeln – abgestimmt auf eure Geschäftsabläufe und das deutsche Reiserecht.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Reisepreis
(1) Es gilt der im individuellen Reiseangebot sowie in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtreisepreis.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro (EUR).
(3) Im Reisepreis sind ausschließlich die in der Reisebestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen enthalten.
(4) Nicht im Reisepreis enthalten sind insbesondere:
-
internationale Flüge, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Reisevertrages sind,
-
Visa- und Einreisegebühren,
-
Reise- und Reiserücktrittsversicherungen, Krankenversicherungen
-
Trinkgelder,
-
persönliche Ausgaben,
-
optionale Ausflüge und Zusatzleistungen,
-
Getränke und Mahlzeiten, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen,
-
Impfungen und medizinische Vorsorgemaßnahmen,
-
Gebühren für Übergepäck oder Sonderleistungen von Fluggesellschaften.
6.2 Anzahlung
(1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises innerhalb von 10 Kalendertagen fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
(2) Erst nach Eingang der Anzahlung beginnt Hakuna Matata Reisen mit der verbindlichen Reservierung der gebuchten Reiseleistungen.
(3) Für bestimmte Leistungen – insbesondere internationale Flüge, exklusive Lodges, Sondergenehmigungen, Kilimandschararo-Permits oder Unterkünfte mit besonderen Zahlungsbedingungen – kann eine höhere Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung erforderlich sein. Hierauf wird der Kunde vor Vertragsabschluss ausdrücklich hingewiesen.
6.3 Restzahlung
(1) Der verbleibende Reisepreis ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.
(2) Bei Buchungen, die innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig.
(3) Reiseunterlagen können bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten werden.
6.4 Zahlungsmethoden
Zahlungen können – je nach Angebot – insbesondere erfolgen durch:
-
Banküberweisung,
-
Paypal
-
Kreditkarte,
-
Debitkarte,
-
andere von Hakuna Matata Reisen angebotene elektronische Zahlungsmethoden.
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem von Hakuna Matata Reisen benannten Konto.
6.5 Bankgebühren und Wechselkurse
(1) Sämtliche Bank-, Überweisungs- oder Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen.
(3) Entstehen durch unvollständige Zahlung oder Währungsumrechnungen zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden nachberechnet werden.
6.6 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten.
(2) In diesem Fall können die vertraglich vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornierungskosten gemäß § 10 dieser AGB berechnet werden.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.7 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
(1) Hakuna Matata Reisen kann den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss nur erhöhen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Pauschalreiserechts zulässig ist.
(2) Eine Preiserhöhung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich nach Vertragsabschluss folgende Kosten erhöhen:
-
Beförderungskosten,
-
Treibstoff- oder Energiekosten,
-
staatliche Steuern oder Abgaben,
-
Flughafen-, Hafen- oder Sicherheitsgebühren,
-
Nationalpark- und Konzessionsgebühren,
-
gesetzlich vorgeschriebene Eintrittsgebühren,
-
Wechselkurse, die für die Reise maßgeblich sind.
(3) Über eine zulässige Preisänderung wird der Kunde unverzüglich in Textform informiert. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte nach den §§ 651f und 651g BGB zu.
6.8 Nichtzahlung und Hotelreservierungen
(1) Viele Hotels, Lodges und Camps verlangen verbindliche Anzahlungen oder vollständige Vorauszahlungen innerhalb bestimmter Fristen.
(2) Geht die vereinbarte Zahlung des Kunden nicht rechtzeitig ein, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, betroffene Reservierungen ganz oder teilweise freizugeben, soweit dies zur Einhaltung der Zahlungsfristen gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern erforderlich ist.
(3) Bereits bestätigte Zimmer oder Reiseleistungen können in Höhe der ausstehenden Zahlung storniert oder anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der ursprünglichen Reservierung besteht nicht. Eine Neubuchung erfolgt ausschließlich vorbehaltlich der aktuellen Verfügbarkeit und der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise.
6.9 Verantwortung des Hauptbuchers
Der Hauptbucher bleibt gegenüber Hakuna Matata Reisen für die vollständige Zahlung sämtlicher vertraglich vereinbarter Beträge verantwortlich, unabhängig davon, ob einzelne Mitreisende ihren Kostenanteil bereits an den Hauptbucher gezahlt haben.
6.10 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Hakuna Matata Reisen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Hakuna Matata Reisen anerkannt wurden.
§ 7 Änderungen der Reiseleistungen und Umbuchungen
7.1 Änderungen auf Wunsch des Kunden
(1) Nach Abschluss des Reisevertrages kann der Kunde Änderungen der gebuchten Reise (Umbuchungen) beantragen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen von:
-
Reiseterminen,
-
Reiseroute,
-
Unterkünften,
-
Reiseprogramm,
-
Flughäfen,
-
Flügen,
-
Teilnehmern,
-
Zusatzleistungen.
(2) Hakuna Matata Reisen wird sich bemühen, Änderungswünsche nach Möglichkeit zu erfüllen. Ein Anspruch auf Durchführung der gewünschten Änderung besteht jedoch nicht.
(3) Umbuchungen setzen voraus, dass die gewünschten Leistungen verfügbar sind und von den jeweiligen Leistungsträgern akzeptiert werden.
7.2 Umbuchungsgebühren
(1) Erfolgt eine Umbuchung mehr als 60 Tage vor Reisebeginn, erhebt Hakuna Matata Reisen eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Buchung, sofern dem Kunden nicht höhere tatsächliche Kosten der Leistungsträger entstehen.
(2) Zusätzlich sind alle Mehrkosten zu tragen, die durch Hotels, Lodges, Fluggesellschaften, Nationalparks oder sonstige Leistungsträger berechnet werden.
(3) Führt die Umbuchung zu einem höheren Reisepreis, ist die Preisdifferenz ebenfalls vom Kunden zu zahlen.
7.3 Umbuchungen innerhalb von 60 Tagen
(1) Umbuchungen innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn sind nur möglich, soweit dies organisatorisch durchführbar ist.
(2) Können Leistungsträger die gewünschten Änderungen nicht mehr umsetzen, gilt die Umbuchungsanfrage als Rücktritt des Kunden mit anschließender Neubuchung. In diesem Fall finden die Stornierungsbedingungen gemäß § 10 Anwendung.
7.4 Änderung des Reisetermins
(1) Eine Verschiebung des Reisetermins ist grundsätzlich nur nach Verfügbarkeit möglich.
(2) Bereits bestätigte Sonderleistungen, Genehmigungen, Nationalparkgebühren oder Flugtickets können nicht oder nur gegen zusätzliche Kosten geändert werden.
(3) Hakuna Matata Reisen übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieselben Unterkünfte oder Flugverbindungen für den neuen Termin verfügbar sind.
7.5 Ersatzreisender
(1) Der Kunde kann bis zu einem angemessenen Zeitpunkt vor Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, soweit dies nach § 651e BGB zulässig ist.
(2) Voraussetzung ist, dass der Ersatzreisende alle Reisevoraussetzungen erfüllt (z. B. Visa-, Pass- oder Gesundheitsbestimmungen).
(3) Hakuna Matata Reisen kann dem Wechsel widersprechen, wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe entgegenstehen oder Leistungsträger den Wechsel ablehnen.
(4) Der ursprüngliche Kunde und der Ersatzreisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
7.6 Namensänderungen
(1) Namensänderungen sind insbesondere bei Flugbuchungen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
(2) Entstehen durch eine Namensänderung Kosten der Fluggesellschaft, des Hotels oder anderer Leistungsträger, sind diese vom Kunden zu tragen.
7.7 Änderungen durch Hakuna Matata Reisen
(1) Geringfügige Änderungen einzelner Reiseleistungen vor Reisebeginn bleiben vorbehalten, sofern sie erforderlich sind, den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändern und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Wesentliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung werden dem Kunden unverzüglich in Textform mitgeteilt.
(3) In diesen Fällen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach den §§ 651g ff. BGB zu. Hierzu gehören insbesondere das Recht, die Änderung anzunehmen, innerhalb der gesetzten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder – soweit angeboten – eine Ersatzreise zu wählen.
7.8 Änderungen während der Reise
(1) Während der Durchführung der Reise können Anpassungen des Reiseverlaufs erforderlich werden, wenn diese durch unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände oder aus Gründen der Sicherheit notwendig sind.
(2) Dies betrifft insbesondere:
-
Wetterbedingungen,
-
Straßenzustand,
-
Flugplanänderungen,
-
Nationalparkschließungen,
-
behördliche Anordnungen,
-
Schutz von Reisenden oder Wildtieren,
-
technische Defekte,
-
medizinische Notfälle.
(3) Hakuna Matata Reisen wird sich bemühen, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
7.9 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, an zumutbaren Änderungen mitzuwirken und notwendige Informationen oder Entscheidungen unverzüglich bereitzustellen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlich ist.
§ 8 Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung)
8.1 Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
(2) Der Rücktritt ist in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber Hakuna Matata Reisen zu erklären.
(3) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Hakuna Matata Reisen.
8.2 Entschädigung bei Rücktritt
(1) Im Falle eines Rücktritts verliert Hakuna Matata Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Hakuna Matata Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Hakuna Matata Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen (§ 651h BGB).
(2) Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dem zu erwartenden anderweitigen Erwerb.
8.3 Pauschalierte Stornierungsgebühren
Soweit Hakuna Matata Reisen keinen höheren oder der Kunde keinen niedrigeren Schaden nachweist, gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
Zeitpunkt des Rücktritts
Stornogebühr
bis 90 Tage vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises
89 bis 60 Tage vor Reisebeginn
40 % des Reisepreises
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn
80 % des Reisepreises
ab 14 Tage bis Reisebeginn
100 % des Reisepreises
Nichterscheinen (No-Show) oder Reiseabbruch
100 % des Reisepreises
8.4 Sonderregelungen für Flüge und Sonderleistungen
(1) Für bereits ausgestellte Flugtickets, Kilimandscharo-Genehmigungen, Gorilla-Permits, Visa, Versicherungen, Sondergenehmigungen oder vergleichbare Leistungen gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
(2) Sind diese Leistungen nicht oder nur teilweise erstattungsfähig, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
(3) Diese Kosten werden zusätzlich zu den pauschalierten Stornierungsgebühren berechnet, soweit sie gesetzlich zulässig und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden.
8.5 Gruppen- und Blockbuchungen
(1) Für Gruppenreisen oder Blockbuchungen mit mehreren Zimmern können aufgrund der Bedingungen der Hotels, Lodges oder Camps besondere Stornierungsregelungen gelten.
(2) Soweit diese Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss mitgeteilt und Vertragsbestandteil geworden sind, gelten sie vorrangig für die betroffenen Leistungen.
(3) Hakuna Matata Reisen wird den Kunden hierüber im jeweiligen Reiseangebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich informieren.
8.6 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Hakuna Matata Reisen infolge des Rücktritts kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die verlangte pauschale Entschädigung.
8.7 Reiseabbruch
Bricht der Kunde die Reise nach Reisebeginn aus persönlichen Gründen vorzeitig ab oder nimmt einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, sofern Hakuna Matata Reisen die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.
8.8 Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung
Hakuna Matata Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, um sich gegen finanzielle Risiken im Falle einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs abzusichern.
§ 9 Rücktritt und Kündigung durch Hakuna Matata Reisen
9.1 Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Hakuna Matata Reisen ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.
Hierzu zählen insbesondere:
-
Naturkatastrophen,
-
Überschwemmungen,
-
Erdbeben,
-
Busch- oder Waldbrände,
-
Pandemien oder Epidemien,
-
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
-
Terroranschläge,
-
politische Unruhen,
-
behördliche Reiseverbote,
-
Grenzschließungen,
-
erhebliche Sicherheitsrisiken,
-
Streiks oder vergleichbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches.
(2) In einem solchen Fall informiert Hakuna Matata Reisen den Kunden unverzüglich über den Rücktritt.
(3) Dem Kunden werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit diese gesetzlich vorgesehen sind.
9.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
(1) Sofern eine Reise ausdrücklich als Gruppenreise ausgeschrieben ist und eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, kann Hakuna Matata Reisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
(2) Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Frist für den Rücktritt werden im jeweiligen Reiseangebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
9.3 Rücktritt wegen Zahlungsverzug
(1) Leistet der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung die vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
(2) In diesem Fall kann Hakuna Matata Reisen die vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten gemäß § 8 dieser AGB verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
9.4 Kündigung nach Reisebeginn
(1) Hakuna Matata Reisen kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung der Reise für Hakuna Matata Reisen, andere Reisende oder Leistungsträger unzumutbar ist.
Dies gilt insbesondere bei:
-
erheblichem Fehlverhalten,
-
Gewalt oder Bedrohungen,
-
wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen,
-
erheblicher Alkoholisierung oder Drogenkonsum,
-
strafbaren Handlungen,
-
vorsätzlicher Beschädigung von Fahrzeugen, Unterkünften oder Einrichtungen,
-
Gefährdung anderer Reisender oder der Tierwelt.
(2) Vor einer Kündigung wird der Kunde grundsätzlich abgemahnt, sofern eine Abmahnung nicht entbehrlich ist.
9.5 Folgen der Kündigung
(1) Kündigt Hakuna Matata Reisen den Reisevertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, behält Hakuna Matata Reisen den Anspruch auf den Reisepreis.
(2) Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden erstattet, soweit Hakuna Matata Reisen hierfür von den jeweiligen Leistungsträgern eine Erstattung erhält oder die Leistungen anderweitig verwertet werden können.
(3) Etwaige Mehrkosten, die durch eine vorzeitige Rückreise oder notwendige organisatorische Maßnahmen entstehen, trägt der Kunde, soweit Hakuna Matata Reisen diese nicht zu vertreten hat.
9.6 Sicherheitsanweisungen während Safari- und Abenteuerreisen
(1) Die Sicherheit unserer Gäste hat höchste Priorität.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen der Reiseleitung, Safari-Guides, Ranger, Fahrer, Hotelmitarbeiter sowie der zuständigen Behörden zu befolgen.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kann der Kunde von einzelnen Aktivitäten oder von der weiteren Reise ausgeschlossen werden, sofern dies zum Schutz aller Beteiligten erforderlich ist.
9.7 Kein Anspruch auf Schadensersatz
Soweit Hakuna Matata Reisen den Rücktritt oder die Kündigung nicht zu vertreten hat oder gesetzlich zum Rücktritt berechtigt ist, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Reisepreis
(1) Der im Reisevertrag, Reiseangebot oder in der Buchungsbestätigung angegebene Reisepreis ist der verbindliche Gesamtpreis der gebuchten Reiseleistungen, sofern keine nachträglichen Änderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(2) Der Reisepreis umfasst ausschließlich die im jeweiligen Reiseangebot ausdrücklich genannten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen, insbesondere persönliche Ausgaben, optionale Aktivitäten, Trinkgelder, zusätzliche Verpflegung, Visa, Impfungen, Reiseversicherungen oder sonstige individuelle Kosten, sind vom Kunden selbst zu tragen.
(3) Änderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen, staatlichen Gebühren, Steueränderungen oder Erhöhungen von Leistungskosten können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb der gesetzlichen Grenzen vorgenommen werden.
10.2 Anzahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, sofern im Reiseangebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
(3) Bei Reisen mit besonders kostenintensiven Vorleistungen, insbesondere:
-
internationalen und regionalen Flugtickets,
-
Kilimandscharo-Besteigungen,
-
Gorilla- oder Schimpansen-Permits,
-
Nationalparkgebühren,
-
exklusiven Lodges oder Camps,
-
Sondergenehmigungen,
kann eine höhere Anzahlung erforderlich sein, wenn dies im Reiseangebot ausdrücklich angegeben wird.
10.3 Restzahlung
(1) Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde.
(2) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vertragsabschluss fällig.
(3) Hakuna Matata Reisen ist berechtigt, die Reiseleistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.4 Zahlungsarten
(1) Zahlungen können erfolgen durch:
-
Banküberweisung,
-
Kreditkarte,
-
andere von Hakuna Matata Reisen angebotene Zahlungsmöglichkeiten.
(2) Eventuell anfallende Bankgebühren, insbesondere bei internationalen Überweisungen oder Fremdwährungszahlungen, trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vollständig auf dem Geschäftskonto von Hakuna Matata Reisen eingegangen ist.
10.5 Zahlungsverzug
(1) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Hakuna Matata Reisen berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornierungsgebühren gemäß § 8 dieser AGB geltend zu machen.
(2) Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei Zahlungsverzug kann Hakuna Matata Reisen zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten verlangen.
10.6 Preiserhöhungen nach Vertragsschluss
(1) Hakuna Matata Reisen kann den Reisepreis nach Vertragsschluss nur erhöhen, wenn die Voraussetzungen des § 651f BGB erfüllt sind.
(2) Eine Preiserhöhung kann insbesondere erforderlich sein aufgrund:
-
Erhöhung von Beförderungskosten,
-
Änderungen von Treibstoffkosten,
-
Erhöhung staatlicher Abgaben oder Gebühren,
-
Wechselkursänderungen,
-
Änderungen von Gebühren für Nationalparks oder Behörden.
(3) Eine Preiserhöhung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und nachvollziehbar begründet.
(4) Sollte eine zulässige Preiserhöhung 8 % des Reisepreises übersteigen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach deutschem Reiserecht zu.
10.7 Änderungen von Wechselkursen
(1) Da Safari-Reisen häufig Leistungen in Fremdwährungen (insbesondere Tansania-Schilling und US-Dollar) beinhalten, können Wechselkursschwankungen Einfluss auf die Kosten haben.
(2) Wechselkursbedingte Anpassungen können nur erfolgen, wenn diese rechtlich zulässig sind und die Voraussetzungen nach § 651f BGB erfüllt sind.
10.8 Sonderzahlungen und direkte Kosten
(1) Für bestimmte Reiseleistungen können aufgrund der Bedingungen lokaler Anbieter frühzeitige Zahlungen erforderlich sein.
Dies betrifft insbesondere:
-
Lodges und Camps,
-
Nationalparkbehörden,
-
Fluggesellschaften,
-
Bergführer und Trekkinganbieter,
-
lokale Partnerunternehmen.
(2) Der Kunde wird über solche besonderen Zahlungsbedingungen vor Vertragsabschluss informiert.
(3) Nicht erstattungsfähige Kosten dieser Leistungsträger können im Falle einer Stornierung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Bedingungen weiterberechnet werden.
10.9 Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein
(1) Soweit Hakuna Matata Reisen als Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Pauschalreiserechts tätig ist und hierzu gesetzlich verpflichtet ist, wird der Kunde gegen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz durch eine entsprechende Kundengeldabsicherung geschützt.
(2) Der Kunde erhält vor Zahlung der Anzahlung einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein, sofern dieser erforderlich ist.
(3) Keine Kundengeldabsicherung ist erforderlich, soweit gesetzliche Ausnahmen greifen, beispielsweise bei bestimmten Reisevermittlungen oder individuell vereinbarten Leistungen.
§ 11 Reiseunterlagen, Pass-, Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen
11.1 Reiseunterlagen
(1) Hakuna Matata Reisen stellt dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang die erforderlichen Reiseunterlagen rechtzeitig vor Reisebeginn zur Verfügung.
(2) Zu den Reiseunterlagen können insbesondere gehören:
-
Reisebestätigung,
-
Zahlungsbestätigung,
-
Reiseprogramm und Ablaufplan,
-
Informationen zu Transfers und Ansprechpartnern,
-
Flugunterlagen, sofern über Hakuna Matata Reisen gebucht,
-
Voucher für Unterkünfte und Aktivitäten,
-
Hinweise zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Hakuna Matata Reisen über mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten umgehend zu informieren.
(4) Verzögerungen oder Nachteile, die durch eine verspätete Mitteilung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
11.2 Pass- und Ausweisdokumente
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die für die Reise erforderlichen gültigen Reisedokumente verfügt.
(2) Dies umfasst insbesondere:
-
einen gültigen Reisepass,
-
gegebenenfalls erforderliche Visa,
-
erforderliche Einreisegenehmigungen,
-
Krankenversicherung für Sansibar
-
sonstige vorgeschriebene Dokumente.
(3) Für internationale Reisen muss der Reisepass in der Regel noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils aktuellen Anforderungen der zuständigen Behörden zu prüfen.
(4) Hakuna Matata Reisen übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, Kosten oder den Ausschluss von der Reise, die entstehen, weil der Kunde nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt.
11.3 Visa und Einreisebestimmungen
(1) Der Kunde ist grundsätzlich selbst verantwortlich für die Beschaffung erforderlicher Visa und Einreisegenehmigungen.
(2) Hakuna Matata Reisen informiert den Kunden nach bestem Wissen über bekannte Einreisebestimmungen, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Vollständigkeit oder Aktualität, da diese jederzeit durch Behörden geändert werden können.
(3) Dies gilt insbesondere für Reisen nach:
-
Tansania,
-
Sansibar,
-
Kenia,
-
Uganda,
-
Ruanda,
-
andere afrikanische Reiseländer.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die für seine Staatsangehörigkeit geltenden Vorschriften zu informieren.
(5) Wird die Einreise aufgrund fehlender, falscher oder ungültiger Dokumente verweigert, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten und Folgen.
11.4 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über gesundheitliche Voraussetzungen, empfohlene Impfungen und medizinische Vorsorgemaßnahmen für das Reiseland zu informieren.
(2) Dies betrifft insbesondere:
-
Gelbfieberbestimmungen,
-
Malariaprophylaxe,
-
notwendige Impfungen,
-
medizinische Eignung für Safari- oder Trekkingreisen.
(3) Hakuna Matata Reisen empfiehlt, vor Reisebeginn eine reisemedizinische Beratung durch einen Arzt oder ein Tropeninstitut einzuholen.
(4) Die Entscheidung über notwendige medizinische Maßnahmen liegt ausschließlich beim Kunden und seinem behandelnden Arzt.
11.5 Besondere Anforderungen bei Safari- und Abenteuerreisen
(1) Safari-, Trekking- und Bergreisen können besondere körperliche Anforderungen stellen.
Dies gilt insbesondere für:
-
Kilimandscharo-Besteigungen,
-
längere Safarifahrten,
-
Wanderungen in Nationalparks,
-
Aufenthalte in abgelegenen Regionen.
(2) Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die Anforderungen der gebuchten Reise kennt und seine körperliche Eignung eigenverantwortlich geprüft hat.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Hakuna Matata Reisen über besondere gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese die sichere Durchführung der Reise beeinflussen können.
(4) Eine Nichtmitteilung relevanter gesundheitlicher Einschränkungen kann zu Einschränkungen einzelner Leistungen führen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
11.6 Besondere Regelungen für Kilimandscharo- und Trekkingreisen
(1) Bei Berg- und Trekkingreisen können Wetterbedingungen, körperliche Verfassung, Höhenkrankheit oder Sicherheitsentscheidungen der lokalen Guides dazu führen, dass ein Aufstieg angepasst, unterbrochen oder beendet werden muss.
(2) Entscheidungen der Bergführer, Sicherheitskräfte oder lokalen Partner zum Schutz des Kunden haben Vorrang.
(3) Ein Anspruch auf Erreichen eines Gipfels oder eines bestimmten Zielpunktes besteht nicht.
(4) Eine Erstattung des Reisepreises oder einzelner Leistungen aufgrund eines freiwilligen Abbruchs oder einer notwendigen Sicherheitsentscheidung besteht nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
11.7 Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
-
korrekte persönliche Daten anzugeben,
-
Änderungen seiner Daten rechtzeitig mitzuteilen,
-
erforderliche Dokumente rechtzeitig zu beschaffen,
-
behördliche Vorschriften einzuhalten.
(2) Kosten und Nachteile aufgrund falscher Angaben oder fehlender Vorbereitung des Kunden trägt dieser selbst.
11.8 Änderungen durch Behörden
(1) Einreisebestimmungen, Visa-Regelungen, Gesundheitsvorschriften oder Sicherheitsanforderungen können durch Behörden jederzeit geändert werden.
(2) Solche Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Hakuna Matata Reisen.
(3) Hakuna Matata Reisen wird den Kunden über wesentliche bekannte Änderungen informieren, übernimmt jedoch keine Haftung für behördliche Entscheidungen oder Einreiseverweigerungen.
§ 12 Haftung von Hakuna Matata Reisen und Haftungsbeschränkungen
12.1 Allgemeine Haftung
(1) Hakuna Matata Reisen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
(2) Hakuna Matata Reisen haftet insbesondere dafür, dass die Reiseleistungen entsprechend der Reiseausschreibung, der Buchungsbestätigung und den vertraglichen Vereinbarungen erbracht werden.
(3) Hakuna Matata Reisen haftet nicht für Leistungen, die ausschließlich durch Dritte erbracht werden und nicht Bestandteil des Reisevertrages mit Hakuna Matata Reisen sind.
12.2 Haftung für vermittelte Leistungen Dritter
(1) Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt und ausdrücklich als Fremdleistung eines Drittanbieters gekennzeichnet, haftet Hakuna Matata Reisen nicht für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Leistung.
Dies betrifft insbesondere:
-
internationale Fluggesellschaften,
-
optionale Ausflüge,
-
externe Versicherungen,
-
individuelle Zusatzleistungen,
-
nicht von Hakuna Matata Reisen veranstaltete Aktivitäten.
(2) Die Haftung richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Leistungserbringers.
(3) Hakuna Matata Reisen haftet jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung und Information des Kunden.
12.3 Safari- und Naturreisen
(1) Der Kunde erkennt an, dass Safari- und Naturreisen besondere Risiken beinhalten können, die trotz sorgfältiger Planung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Dies betrifft insbesondere:
-
Begegnungen mit Wildtieren,
-
Naturbedingungen,
-
Geländeverhältnisse,
-
abgelegene Regionen,
-
Wetterbedingungen,
-
lokale Verkehrsverhältnisse.
(2) Hakuna Matata Reisen, seine Mitarbeiter, Guides und Partnerunternehmen treffen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, können jedoch keine Garantie für bestimmte Naturerlebnisse, Tierbeobachtungen oder Sichtungen übernehmen.
(3) Das Verhalten von Wildtieren unterliegt natürlichen Bedingungen und kann nicht vorhergesagt oder beeinflusst werden.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte Tierbeobachtungen, Landschaften, Wetterbedingungen oder Naturereignisse besteht nicht.
12.4 Haftung bei Transportleistungen
(1) Bei Transportleistungen während der Reise, insbesondere:
-
Safari-Fahrten,
-
Transfers,
-
Inlandsflügen,
-
Bootsfahrten,
können aufgrund örtlicher Bedingungen Verzögerungen oder Änderungen auftreten.
(2) Dazu gehören insbesondere:
-
schlechte Straßenverhältnisse,
-
technische Probleme,
-
Wetterbedingungen,
-
behördliche Kontrollen,
-
Flugplanänderungen.
(3) Hakuna Matata Reisen bemüht sich um eine angemessene Lösung und Ersatzorganisation, haftet jedoch nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
12.5 Haftung bei höheren Risiken und Abenteueraktivitäten
(1) Bei Aktivitäten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder besonderen Risiken gelten zusätzlich die Sicherheitsregeln der jeweiligen lokalen Anbieter.
Dies betrifft insbesondere:
-
Kilimandscharo-Besteigungen,
-
Wanderungen,
-
Tauchen,
-
Schnorcheln,
-
Bootsaktivitäten,
-
Natur- und Abenteueraktivitäten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Sicherheitsanweisungen der Guides, Ranger, Fahrer und lokalen Partnerunternehmen zu befolgen.
(3) Hakuna Matata Reisen haftet nicht für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes Verhalten des Kunden entstehen.
12.6 Haftungsausschluss bei unvermeidbaren Ereignissen
(1) Hakuna Matata Reisen haftet nicht für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
Hierzu zählen insbesondere:
-
Naturkatastrophen,
-
extreme Wetterereignisse,
-
politische Unruhen,
-
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
-
Terroranschläge,
-
Epidemien oder Pandemien,
-
behördliche Maßnahmen,
-
Streiks,
-
Grenzschließungen,
-
technische Ausfälle Dritter.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise bleiben unberührt.
12.7 Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung von Hakuna Matata Reisen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(3) Gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem deutschen Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB), bleiben unberührt.
12.8 Persönliche Gegenstände und Gepäck
(1) Der Kunde ist selbst verantwortlich für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Dokumente und Gepäck.
(2) Hakuna Matata Reisen empfiehlt dringend, keine unnötigen Wertgegenstände auf Reisen mitzunehmen und geeignete Reiseversicherungen abzuschließen.
(3) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Hakuna Matata Reisen nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen angemessen mitzuwirken.
(2) Der Kunde muss insbesondere:
-
Schäden vermeiden oder gering halten,
-
Probleme unverzüglich melden,
-
Anweisungen der Reiseleitung beachten,
-
angemessene Ersatzlösungen akzeptieren.
(3) Unterlässt der Kunde schuldhaft notwendige Mitwirkung, können daraus entstehende Nachteile nicht Hakuna Matata Reisen zugerechnet werden.
12.10 Medizinische Notfälle und Rücktransport
(1) Bei medizinischen Notfällen während der Reise wird Hakuna Matata Reisen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten Unterstützung leisten.
(2) Kosten für:
-
ärztliche Behandlung,
-
Medikamente,
-
Krankenhausaufenthalte,
-
Rücktransport,
-
zusätzliche Unterkunftskosten,
trägt grundsätzlich der Kunde, soweit keine Versicherung oder gesetzliche Regelung eintritt.
(3) Hakuna Matata Reisen empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit medizinisch notwendigem Rücktransport.
§ 13 Versicherungen des Kunden
13.1 Allgemeine Empfehlung zum Abschluss von Reiseversicherungen
(1) Hakuna Matata Reisen empfiehlt allen Kunden dringend, vor Beginn der Reise einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.
(2) Insbesondere bei Fernreisen nach Afrika, Safari-Reisen, Sansibar-Aufenthalten, Kilimandscharo-Besteigungen und Abenteuerreisen können unerwartete Kosten entstehen, die nicht Bestandteil des Reisepreises sind.
(3) Empfohlen werden insbesondere:
-
Reiserücktrittskostenversicherung,
-
Reiseabbruchversicherung,
-
Auslandskrankenversicherung mit medizinisch notwendigem Rücktransport,
-
Reisegepäckversicherung,
-
Reiseunfallversicherung,
-
Versicherungsschutz für besondere Aktivitäten und Abenteuerreisen.
(4) Der Abschluss von Reiseversicherungen erfolgt freiwillig, soweit keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
13.2 Auslandskrankenversicherung
(1) Hakuna Matata Reisen empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit weltweiter Gültigkeit für die gesamte Reisedauer.
(2) Die Versicherung sollte insbesondere folgende Leistungen umfassen:
-
ambulante und stationäre Behandlung,
-
ärztliche Versorgung,
-
Medikamente,
-
Krankenhauskosten,
-
medizinisch notwendiger Rücktransport in das Heimatland,
-
Notfallhilfe im Ausland.
(3) Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen außerhalb Europas oder außerhalb bestimmter Vertragsstaaten häufig keine oder nur eingeschränkte Leistungen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seinen Versicherungsschutz zu prüfen.
(4) Entstehen medizinische Kosten aufgrund fehlender oder unzureichender Versicherung, trägt diese grundsätzlich der Kunde selbst.
13.3 Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
(1) Hakuna Matata Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.
(2) Dies gilt insbesondere bei Reisen mit hohen Vorauszahlungen, darunter:
-
Safari-Reisen,
-
Kilimandscharo-Reisen,
-
exklusive Lodges und Camps,
-
Gruppenreisen,
-
individuell geplante Rundreisen.
(3) Eine Reiserücktrittsversicherung kann den Kunden gegen finanzielle Folgen schützen, wenn die Reise aus wichtigen Gründen nicht angetreten werden kann.
(4) Eine Reiseabbruchversicherung kann Kosten absichern, die entstehen, wenn eine Reise vorzeitig beendet werden muss.
(5) Die Leistungen und Voraussetzungen richten sich ausschließlich nach dem Versicherungsvertrag zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft.
13.4 Verpflichtende Einreiseversicherung für Sansibar
(1) Für Reisen nach Sansibar ist der Kunde verpflichtet, die von den zuständigen Behörden vorgeschriebene obligatorische Einreiseversicherung abzuschließen, sofern diese zum Zeitpunkt der Reise vorgeschrieben ist.
(2) Diese Pflichtversicherung ist unabhängig von einer bestehenden privaten Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung erforderlich.
(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
-
den rechtzeitigen Abschluss der vorgeschriebenen Sansibar-Versicherung,
-
die korrekte Eingabe seiner persönlichen Daten,
-
das Vorliegen eines gültigen Versicherungsnachweises bei Einreise.
(4) Die Kosten dieser verpflichtenden Einreiseversicherung trägt der Kunde, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Reisepreises oder Reiseangebotes von Hakuna Matata Reisen ist.
(5) Hakuna Matata Reisen informiert den Kunden nach bestem Wissen über bekannte Einreisebestimmungen. Da Einreise- und Versicherungsbestimmungen durch Behörden jederzeit geändert werden können, ist der Kunde verpflichtet, die aktuellen Anforderungen vor Reisebeginn selbst zu überprüfen.
(6) Wird die Einreise nach Sansibar wegen fehlender, ungültiger oder nicht rechtzeitig abgeschlossener Pflichtversicherung verweigert, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten und Nachteile.
(7) Die Sansibar-Pflichtversicherung ersetzt nicht den Abschluss einer umfassenden Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
13.5 Versicherungsschutz bei Safari- und Naturreisen
(1) Safari-Reisen finden teilweise in abgelegenen Regionen statt, in denen medizinische Versorgung und Infrastruktur eingeschränkt sein können.
(2) Hakuna Matata Reisen empfiehlt daher einen Versicherungsschutz, der insbesondere folgende Risiken berücksichtigt:
-
medizinische Notfälle,
-
Evakuierung,
-
Rücktransport,
-
Unfallrisiken,
-
Reiseabbruch.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob seine Versicherung Safari-Aktivitäten und Aufenthalte in Nationalparks abdeckt.
(4) Tierbeobachtungen und Aufenthalte in Naturgebieten erfolgen nach den Sicherheitsregeln der lokalen Guides und Behörden.
13.6 Versicherung bei Kilimandscharo- und Trekkingreisen
(1) Bei Kilimandscharo-Besteigungen sowie anderen Trekking- und Bergreisen wird der Abschluss einer speziellen Bergrettungs- beziehungsweise Höhenversicherung dringend empfohlen.
(2) Der Versicherungsschutz sollte insbesondere enthalten:
-
Rettungskosten,
-
Bergungskosten,
-
medizinische Behandlung,
-
Höhenrettung,
-
gegebenenfalls Helikopterrettung,
-
Rücktransport.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor Reisebeginn zu prüfen, ob die Versicherung die geplante Route und Höhe abdeckt.
(4) Kann der Kunde aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes oder eigener Vorbereitung nicht an einer Aktivität teilnehmen, entstehen daraus keine Ansprüche gegen Hakuna Matata Reisen.
13.7 Reisegepäck und persönliche Gegenstände
(1) Der Kunde trägt während der Reise die Verantwortung für seine persönlichen Gegenstände, Dokumente, Geldmittel und Wertgegenstände.
(2) Hakuna Matata Reisen empfiehlt insbesondere bei Safari-Reisen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
(3) Der Kunde sollte folgende Gegenstände besonders sichern:
-
Reisepass,
-
Kamera- und Fotoausrüstung,
-
elektronische Geräte,
-
persönliche Dokumente,
-
Wertgegenstände.
(4) Hakuna Matata Reisen haftet für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
13.8 Versicherungen für besondere Aktivitäten
(1) Bei zusätzlichen Aktivitäten während der Reise ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass sein Versicherungsschutz diese Aktivitäten umfasst.
Dies betrifft insbesondere:
-
Tauchen,
-
Schnorcheln,
-
Wassersport,
-
Wandern,
-
Trekking,
-
Bergsteigen,
-
Abenteueraktivitäten.
(2) Einschränkungen oder Ausschlüsse der Versicherung liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
13.9 Kein Ersatz fehlender Versicherungen durch Hakuna Matata Reisen
(1) Hakuna Matata Reisen übernimmt keine Kosten, die durch das Fehlen eines notwendigen oder empfohlenen Versicherungsschutzes entstehen.
(2) Dies gilt insbesondere für:
-
Behandlungskosten,
-
Krankenhauskosten,
-
Rücktransporte,
-
Stornokosten,
-
Reiseabbruchkosten,
-
Gepäckschäden.
(3) Der Kunde kann aus dem Nichtabschluss einer empfohlenen Versicherung keine Ersatzansprüche gegen Hakuna Matata Reisen ableiten.
13.10 Unterstützung im Versicherungsfall
(1) Im Falle eines Versicherungs- oder Notfalls unterstützt Hakuna Matata Reisen den Kunden nach Möglichkeit bei der Kontaktaufnahme mit:
-
Versicherungen,
-
Ärzten,
-
Krankenhäusern,
-
Behörden,
-
lokalen Ansprechpartnern.
(2) Eine Kostenübernahme oder Garantie für Versicherungsleistungen durch Hakuna Matata Reisen erfolgt dadurch nicht.
(3) Die Abwicklung von Versicherungsfällen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.
info@hakunamatatereisen.com
§ 14 Verhalten des Kunden während der Reise, Sicherheitsvorschriften und besondere Reisebedingungen
14.1 Allgemeine Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sich während der gesamten Reise so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Reisende, Mitarbeiter von Hakuna Matata Reisen, lokale Partnerunternehmen oder Dritte gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:
-
die geltenden Gesetze und Vorschriften des Reiselandes einzuhalten,
-
Anweisungen der Reiseleitung, Guides, Fahrer, Ranger und örtlichen Partner zu befolgen,
-
Rücksicht auf andere Reisende sowie die lokale Bevölkerung zu nehmen,
-
kulturelle, religiöse und soziale Besonderheiten des Reiselandes zu respektieren.
(3) Hakuna Matata Reisen erwartet von allen Kunden ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber Menschen, Natur und Tieren.
14.2 Sicherheitsvorschriften bei Safari-Reisen
(1) Safari-Reisen finden teilweise in natürlichen Lebensräumen wild lebender Tiere statt. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bestehen natürliche Risiken.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
-
im Safari-Fahrzeug sitzen zu bleiben, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde,
-
den Anweisungen des Safari-Guides jederzeit Folge zu leisten,
-
Tiere nicht zu füttern oder anzulocken,
-
keine lauten Geräusche oder Bewegungen zu machen, die Tiere stören können,
-
einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Wildtieren einzuhalten.
(3) Das eigenständige Verlassen des Fahrzeugs in Nationalparks, Schutzgebieten oder gefährlichen Bereichen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Guides erlaubt.
(4) Hakuna Matata Reisen haftet nicht für Risiken, die aus einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß des Kunden gegen Sicherheitsanweisungen entstehen.
14.3 Verhalten gegenüber Wildtieren und Naturschutz
(1) Der Schutz der Natur und Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der Reisen von Hakuna Matata Reisen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich:
-
Tiere nicht zu berühren,
-
keine Gegenstände oder Abfälle in der Natur zurückzulassen,
-
Pflanzen und natürliche Lebensräume nicht zu beschädigen,
-
keine verbotenen Gegenstände aus Schutzgebieten mitzunehmen.
(3) Die Entscheidungen von Rangern, Nationalparkbehörden und lokalen Guides dienen dem Schutz von Menschen und Tieren und sind verbindlich.
14.4 Verhalten in Lodges, Camps und Hotels
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung sowie Sicherheitsbestimmungen der Unterkünfte einzuhalten.
(2) Dies gilt insbesondere für:
-
Hinweise zu Wildtieren auf dem Gelände,
-
Nachtbewegungen,
-
Nutzung von Einrichtungen,
-
Brandschutzregeln,
-
Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften.
(3) In vielen Safari-Lodges und Camps können sich Wildtiere frei bewegen. Der Kunde darf diese Bereiche nur entsprechend den Anweisungen des Personals betreten.
(4) Schäden, die der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, können direkt gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
14.5 Verhalten auf Sansibar und Respekt gegenüber der lokalen Kultur
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die kulturellen und religiösen Besonderheiten Sansibars zu respektieren.
(2) Insbesondere wird erwartet:
-
angemessene Kleidung außerhalb von Hotelanlagen und Stränden,
-
respektvoller Umgang mit religiösen Einrichtungen,
-
Rücksichtnahme während religiöser Zeiten und Veranstaltungen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, lokale Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
(4) Verstöße gegen lokale Vorschriften können zu rechtlichen Konsequenzen führen und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
14.6 Alkohol, Drogen und gefährliches Verhalten
(1) Der Konsum legaler alkoholischer Getränke liegt in der Verantwortung des Kunden.
(2) Der Kunde darf jedoch durch Alkohol- oder Medikamenteneinfluss nicht die Sicherheit der Reise oder anderer Personen gefährden.
(3) Der Besitz oder Konsum illegaler Drogen ist untersagt und kann zum sofortigen Ausschluss von der Reise führen.
(4) Kosten oder Folgen aufgrund eines solchen Fehlverhaltens trägt ausschließlich der Kunde.
14.7 Gesundheitliche Einschränkungen und persönliche Verantwortung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Hakuna Matata Reisen über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, sofern diese die sichere Durchführung der Reise beeinflussen können.
(2) Dies gilt insbesondere für:
-
körperliche Einschränkungen,
-
chronische Erkrankungen,
-
notwendige Medikamente,
-
besondere medizinische Bedürfnisse.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er den körperlichen Anforderungen der gebuchten Reise gewachsen ist.
14.8 Verlust oder Beschädigung durch den Kunden
(1) Verursacht der Kunde Schäden an:
-
Fahrzeugen,
-
Unterkünften,
-
Einrichtungen,
-
Ausrüstung,
-
Eigentum von Leistungsträgern,
haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Hakuna Matata Reisen ist berechtigt, entstandene Kosten vom Kunden einzufordern, soweit dieser den Schaden verursacht hat.
14.9 Ausschluss von Reisenden wegen Fehlverhaltens
(1) Hakuna Matata Reisen kann einen Kunden von der weiteren Teilnahme an der Reise ausschließen, wenn dieser trotz Aufforderung sein Verhalten nicht ändert und dadurch die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt oder gefährdet.
(2) Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:
-
Gewalt oder Drohungen,
-
erheblicher Belästigung anderer Personen,
-
Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
-
Gefährdung von Wildtieren,
-
strafbaren Handlungen,
-
wiederholtem störendem Verhalten.
(3) In diesem Fall behält Hakuna Matata Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Zusätzliche Kosten für Rückreise oder notwendige Maßnahmen trägt der Kunde, sofern er den Ausschluss zu vertreten hat.
14.10 Nachhaltiges Reisen und Umweltschutz
(1) Hakuna Matata Reisen unterstützt einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Tourismus.
(2) Der Kunde wird gebeten:
-
Wasser und Energie sparsam zu nutzen,
-
lokale Gemeinschaften zu respektieren,
-
Müll zu vermeiden,
-
Natur- und Kulturgüter zu schützen.
(3) Die Einhaltung nachhaltiger Reisegrundsätze trägt dazu bei, die einzigartigen Landschaften und Tierwelten Afrikas langfristig zu erhalten.
§ 15 Mängelanzeige, Beschwerden und Abhilfe während der Reise
15.1 Mängel während der Reise
(1) Sollte die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt werden oder sollte der Kunde eine Abweichung von den vereinbarten Reiseleistungen feststellen, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich Hakuna Matata Reisen oder der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen.
(2) Eine unverzügliche Mitteilung ermöglicht Hakuna Matata Reisen die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen und die Situation während der Reise zu verbessern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Problemen angemessen mitzuwirken und eine zumutbare Lösung zu ermöglichen.
15.2 Ansprechpartner während der Reise
(1) Hakuna Matata Reisen stellt dem Kunden vor Reisebeginn die erforderlichen Kontaktdaten für Notfälle und wichtige Anliegen zur Verfügung.
(2) Während der Reise stehen dem Kunden je nach Reiseziel und Reiseart Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere:
-
Reiseleitung,
-
Safari-Guide,
-
lokaler Partner,
-
Fahrer,
-
Unterkunftsmanagement,
-
Notfallkontakt von Hakuna Matata Reisen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, auftretende Probleme zunächst über diese Ansprechpartner zu melden, damit eine schnelle Lösung ermöglicht werden kann.
15.3 Pflicht zur sofortigen Mängelanzeige
(1) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(2) Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, kann dies Auswirkungen auf mögliche Ansprüche haben, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Meldung erst nach Ende der Reise kann die Möglichkeit von Hakuna Matata Reisen erheblich einschränken, den Mangel zu beheben.
15.4 Abhilfe durch Hakuna Matata Reisen
(1) Hakuna Matata Reisen wird bei berechtigten Beschwerden prüfen, ob eine geeignete Abhilfe möglich ist.
(2) Als Abhilfe können insbesondere angeboten werden:
-
Ersatzleistungen,
-
Änderungen einzelner Reiseleistungen,
-
Reparaturen oder organisatorische Anpassungen,
-
alternative Unterkünfte,
-
Änderungen im Reiseablauf.
(3) Eine Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
15.5 Besondere Regelungen bei Safari-Reisen
(1) Bei Safari-Reisen können aufgrund natürlicher und örtlicher Bedingungen kurzfristige Änderungen erforderlich sein.
Dies betrifft insbesondere:
-
Wetterverhältnisse,
-
Zustand von Straßen und Wegen,
-
Tierverhalten,
-
Änderungen von Nationalparkvorschriften,
-
Sicherheitsentscheidungen von Rangern oder Guides.
(2) Solche Anpassungen stellen nicht automatisch einen Reisemangel dar, sofern sie aufgrund unvermeidbarer Umstände erforderlich sind und der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Tierbeobachtungen, Sichtungen oder Naturereignisse besteht nicht.
15.6 Beschwerden nach Reiseende
(1) Sollte der Kunde nach Beendigung der Reise Ansprüche geltend machen wollen, wird empfohlen, diese schriftlich gegenüber Hakuna Matata Reisen einzureichen.
(2) Die Beschwerde sollte enthalten:
-
Name des Kunden,
-
Buchungsnummer,
-
Reisedatum,
-
Beschreibung des Sachverhalts,
-
Nachweise, soweit vorhanden.
(3) Hakuna Matata Reisen wird Beschwerden sorgfältig prüfen und dem Kunden innerhalb angemessener Zeit antworten.
15.7 Verhältnis zu gesetzlichen Ansprüchen
(1) Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Reisemängeln bleiben unberührt.
(2) Insbesondere gelten die gesetzlichen Regelungen über:
-
Abhilfe,
-
Minderung des Reisepreises,
-
Schadensersatz,
-
Kündigung des Reisevertrages.
(3) Eine Beschwerde oder Mängelanzeige ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen.
15.8 Beweissicherung
(1) Der Kunde wird empfohlen, bei erheblichen Mängeln geeignete Nachweise zu sichern.
Hierzu können gehören:
-
Fotos,
-
Videos,
-
schriftliche Bestätigungen,
-
Namen von Ansprechpartnern,
-
sonstige Dokumentationen.
(2) Die Beweissicherung dient der besseren Prüfung des Sachverhalts und erleichtert eine schnelle Bearbeitung der Beschwerde.
15.9 Notfälle während der Reise
(1) Bei dringenden Notfällen, insbesondere medizinischen oder sicherheitsrelevanten Situationen, hat die Sicherheit des Kunden oberste Priorität.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich die zur Verfügung gestellten Notfallkontakte oder lokale Rettungsdienste zu kontaktieren.
(3) Hakuna Matata Reisen unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Organisation notwendiger Maßnahmen.
§ 16 Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten
16.1 Allgemeine Datenschutzbestimmungen
(1) Hakuna Matata Reisen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzbestimmungen.
(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise erforderlich ist.
(3) Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden hat für Hakuna Matata Reisen eine hohe Bedeutung. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang verwendet.
16.2 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Im Rahmen der Reisebuchung kann Hakuna Matata Reisen insbesondere folgende Daten erheben und verarbeiten:
-
Vor- und Nachname,
-
Anschrift,
-
Telefonnummer,
-
E-Mail-Adresse,
-
Geburtsdatum,
-
Staatsangehörigkeit,
-
Pass- und Ausweisdaten,
-
Reisedaten,
-
Zahlungsinformationen,
-
besondere Angaben, soweit diese für die Reise erforderlich sind.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
-
Durchführung des Reisevertrages,
-
Buchung von Unterkünften,
-
Organisation von Transportleistungen,
-
Ausstellung von Flugtickets,
-
Anmeldung bei Behörden oder Nationalparks,
-
Kommunikation mit dem Kunden,
-
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
16.3 Weitergabe von Daten an Leistungsträger
(1) Zur Durchführung der Reise kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten an ausgewählte Dritte weiterzugeben.
Hierzu können gehören:
-
Fluggesellschaften,
-
Hotels und Lodges,
-
Safari-Camps,
-
lokale Reiseagenturen,
-
Safari-Guides,
-
Transportunternehmen,
-
Nationalparkbehörden,
-
Behörden des Reiselandes,
-
Versicherungsunternehmen, soweit erforderlich.
(2) Die Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Erbringung der gebuchten Reiseleistungen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Hakuna Matata Reisen achtet darauf, Daten nur im notwendigen Umfang weiterzugeben.
16.4 Datenübermittlung in Drittländer
(1) Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erforderlich sein.
(2) Dies betrifft insbesondere Reiseziele wie:
-
Tansania,
-
Sansibar,
-
Kenia,
-
Uganda,
-
Ruanda,
-
andere afrikanische Länder.
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesen Ländern möglicherweise andere Datenschutzstandards gelten als innerhalb der Europäischen Union.
(4) Die Datenweitergabe erfolgt nur soweit dies zur Durchführung der Reise notwendig ist, beispielsweise für Hotelreservierungen, Flüge, Einreiseformalitäten oder lokale Organisation.
16.5 Speicherung und Löschung von Daten
(1) Hakuna Matata Reisen speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erfüllung des Reisevertrages oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
(2) Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern keine weitere rechtliche Grundlage für eine Speicherung besteht.
16.6 Rechte des Kunden
(1) Der Kunde hat nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen insbesondere folgende Rechte:
-
Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten,
-
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten,
-
Recht auf Löschung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
-
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
-
Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit anwendbar,
-
Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen.
(2) Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde an Hakuna Matata Reisen wenden.
16.7 Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten
(1) Soweit für die Reise erforderlich, kann Hakuna Matata Reisen besondere personenbezogene Daten verarbeiten.
Dies kann insbesondere betreffen:
-
gesundheitliche Informationen,
-
medizinische Hinweise,
-
besondere Bedürfnisse des Kunden.
(2) Solche Informationen werden ausschließlich verwendet, wenn dies für die Sicherheit oder ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlich ist.
(3) Der Kunde entscheidet selbst, welche freiwilligen Angaben er macht, soweit keine zwingende Notwendigkeit besteht.
16.8 Kommunikation und elektronische Nachrichten
(1) Hakuna Matata Reisen kann den Kunden per E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationswege kontaktieren, soweit dies für die Reiseorganisation erforderlich ist.
(2) Dies umfasst insbesondere:
-
Buchungsbestätigungen,
-
Reiseinformationen,
-
Änderungen,
-
wichtige Sicherheitshinweise,
-
Notfallinformationen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine erreichbare Kontaktmöglichkeit anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
16.9 Fotos und Veröffentlichungen
(1) Während Reisen können durch Hakuna Matata Reisen oder beauftragte Partner Fotos oder Videos aufgenommen werden, beispielsweise zu Dokumentations- oder Marketingzwecken.
(2) Eine Veröffentlichung personenbezogener Fotos erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung des Kunden, soweit eine solche erforderlich ist.
(3) Der Kunde kann einer Nutzung jederzeit widersprechen, soweit gesetzliche Vorschriften dies ermöglichen.
16.10 Datensicherheit
(1) Hakuna Matata Reisen trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder unberechtigter Weitergabe zu schützen.
(2) Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann bei elektronischer Datenübertragung keine vollständige Sicherheit garantiert werden.
16.11 Verantwortlichkeit für Daten Dritter
(1) Gibt der Kunde personenbezogene Daten weiterer Reiseteilnehmer an Hakuna Matata Reisen weiter, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Mitreisende über die erforderliche Datenverarbeitung zu informieren.
§ 17 Geistiges Eigentum, Reiseunterlagen, Fotos und Nutzung von Reiseinhalten
17.1 Schutz von Reiseunterlagen und Unternehmensinhalten
(1) Alle von Hakuna Matata Reisen bereitgestellten Unterlagen, Inhalte und Informationen bleiben geistiges Eigentum von Hakuna Matata Reisen, soweit keine Rechte Dritter bestehen.
Dies betrifft insbesondere:
-
Reiseprogramme,
-
Reisebeschreibungen,
-
individuelle Reisevorschläge,
-
Texte,
-
Bilder,
-
Fotografien,
-
Karten,
-
Kalkulationen,
-
digitale Unterlagen,
-
sonstige Reiseinformationen.
(2) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen ausschließlich der Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Reise.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige Zustimmung von Hakuna Matata Reisen ist nicht gestattet.
17.2 Individuelle Reiseplanungen und Angebote
(1) Individuell für den Kunden erstellte Reisevorschläge, Programme und Planungen stellen eine besondere geistige Leistung von Hakuna Matata Reisen dar.
(2) Diese Inhalte dürfen vom Kunden nicht ohne Zustimmung genutzt werden, um die Reise selbst oder über andere Anbieter durchführen zu lassen.
(3) Dies gilt insbesondere für:
-
detaillierte Safari-Routen,
-
Lodge-Auswahl,
-
Tourabläufe,
-
besondere Reiseideen,
-
Kalkulationen,
-
lokale Kontakte und Organisationen.
(4) Hakuna Matata Reisen behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung entsprechende rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
17.3 Fotos, Videos und Marketingmaterialien
(1) Die auf Webseiten, sozialen Medien, Broschüren oder sonstigen Werbematerialien von Hakuna Matata Reisen verwendeten Bilder und Videos dienen der Darstellung der Reiseangebote.
(2) Bilder von Landschaften, Tieren, Lodges und Aktivitäten können beispielhaft sein und stellen keine Garantie für bestimmte Erlebnisse oder identische Bedingungen während der Reise dar.
(3) Wetterbedingungen, Tierverhalten, saisonale Veränderungen und örtliche Gegebenheiten können dazu führen, dass tatsächliche Eindrücke von den dargestellten Bildern abweichen.
17.4 Nutzung von Kundenfotos und Reiseberichten
(1) Fotos, Videos oder Reiseberichte, die Kunden freiwillig an Hakuna Matata Reisen übermitteln, dürfen nur mit Zustimmung des Kunden für Werbezwecke verwendet werden.
(2) Eine solche Nutzung kann insbesondere erfolgen für:
-
Website,
-
soziale Medien,
-
Newsletter,
-
Broschüren,
-
Präsentationen.
(3) Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
(4) Eine Vergütung für die Nutzung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.5 Reisebeschreibungen und Naturerlebnisse
(1) Reisebeschreibungen von Hakuna Matata Reisen beruhen auf sorgfältiger Planung und Erfahrungswerten.
(2) Natur- und Safari-Erlebnisse unterliegen jedoch natürlichen Bedingungen und können nicht garantiert werden.
Dies betrifft insbesondere:
-
Sichtungen bestimmter Tiere,
-
Tierwanderungen,
-
Wetterbedingungen,
-
Sonnenaufgänge oder Sonnenuntergänge,
-
bestimmte Landschaftsbedingungen.
(3) Abweichungen aufgrund natürlicher Gegebenheiten stellen keinen Reisemangel dar, sofern die wesentlichen Reiseleistungen weiterhin erbracht werden.
17.6 Änderungen von Bildern und Beschreibungen
(1) Hakuna Matata Reisen behält sich vor, Inhalte auf Webseiten, Broschüren und Informationsmaterialien anzupassen, wenn dies aufgrund von:
-
Änderungen bei Leistungsträgern,
-
Verfügbarkeit,
-
behördlichen Vorgaben,
-
saisonalen Bedingungen,
erforderlich ist.
(2) Solche Änderungen werden vorgenommen, ohne den Charakter der gebuchten Reise wesentlich zu verändern.
17.7 Nutzung der Marke Hakuna Matata Reisen
(1) Der Name, das Logo sowie sonstige Kennzeichen von Hakuna Matata Reisen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet werden.
(2) Dies gilt insbesondere für:
-
Werbung Dritter,
-
Weiterverkauf von Reiseangeboten,
-
Internetseiten,
-
soziale Medien,
-
kommerzielle Veröffentlichungen.
17.8 Urheberrechte Dritter
(1) Soweit Hakuna Matata Reisen Inhalte Dritter verwendet, bleiben die Rechte der jeweiligen Eigentümer unberührt.
(2) Eine Nutzung solcher Inhalte durch Kunden ist nur im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
§ 18 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
18.1 Anwendbares Recht
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Hakuna Matata Reisen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Für Reisende, die nicht als Verbraucher handeln, kann eine abweichende Rechtswahl getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.2 Vertragssprache
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wurde.
(2) Reiseinformationen, Kommunikation und Vertragsunterlagen können bei internationalen Kunden zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt werden.
(3) Bei unterschiedlichen Sprachversionen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
18.3 Gerichtsstand
(1) Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann als Gerichtsstand der Sitz von Hakuna Matata Reisen vereinbart werden.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand.
18.4 Alternative Streitbeilegung
(1) Hakuna Matata Reisen ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten und Beschwerden mit Kunden direkt und einvernehmlich zu lösen.
(2) Der Kunde kann sich bei Streitigkeiten an die zuständigen Verbraucherstellen wenden.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden zur gerichtlichen Durchsetzung bleiben unberührt.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Hakuna Matata Reisen über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Verfahren der alternativen Streitbeilegung.
18.5 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, wird eine wirksame Regelung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
18.6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Hakuna Matata Reisen behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Anforderungen oder notwendiger organisatorischer Anpassungen erforderlich ist.
(2) Für bereits abgeschlossene Reiseverträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen nach Vertragsschluss sind nur möglich, soweit sie gesetzlich zulässig sind oder mit Zustimmung des Kunden vereinbart werden.
18.7 Veröffentlichung und Verfügbarkeit der AGB
(1) Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hakuna Matata Reisen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
(2) Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Reisevertrages, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
(3) Die AGB können insbesondere über folgende Wege bereitgestellt werden:
-
Website von Hakuna Matata Reisen,
-
Reiseangebot,
-
Buchungsunterlagen,
-
elektronische Übermittlung per E-Mail.
18.8 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung durch Hakuna Matata Reisen in Kraft und gelten für alle Reiseverträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Hakuna Matata Reisen